Die Autorin entwickelt Lösungen und Reformvorschläge für verfahrens- und kollisionsrechtliche Probleme in Erbfällen mit Drittstaatenbezug. Sie thematisiert u. a. die Folgen der erbrechtlichen Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB durch den EuGH in der „Mahnkopf“-Entscheidung, das Fehlen von Litispendenzregeln und Problemkonstellationen beim Verweis auf drittstaatliches Recht. Die Autorin beschäftigt sich überdies mit rechtlichen Hürden bei der Wahl drittstaatlichen Rechts und geht auf den Ordre-Public-Vorbehalt ein. Auswirkungen eines von der mitgliedstaatlichen lex fori abweichenden Pflichtteilsrechts sowie diskriminierender Regelungen eines zur Anwendung berufenen drittstaatlichen Erbrechts auf die Rechtsanwendung werden erörtert.
Andrea Aigner-Şahin
"Mahnkopf"-Entscheidung "Mahnkopf" decision § 1371 Abs. 1 BGB und EuGH § 1371 (1) BGB and ECJ Drittstaatenbezug application of law in third countries choice of law drittstaatliches Recht compulsory portion law Erbfälle conflict of laws Erbrecht European Succession Regulation Erbrechtsqualifikation Europäische Erbrechtsverordnung