Beamtengesetz für das Land Brandenburg - Landesbeamtengesetz - LBG - Beamtenrecht Brandenburg
Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG)
Stand: zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2021 (GVBl.I/21, [Nr. 38])
Inhaltsübersicht:
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften, Beamtenverhältnis
Abschnitt 2 Laufbahnen
Abschnitt 3 Umsetzung, landesinterne Abordnung, Versetzung und Umbildung von Körperschaften
Abschnitt 4 Beendigung des Beamtenverhältnisses
Unterabschnitt 1 Entlassung, Verlust der Beamtenrechte
Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit
Unterabschnitt 3 Ruhestand, einstweiliger Ruhestand
Abschnitt 5 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Unterabschnitt 1 Allgemeine Pflichten und Rechte
Unterabschnitt 2 Wahl eines Beamten in eine gesetzgebende Körperschaft
Unterabschnitt 3 Arbeitszeit, Urlaub und Dienstbefreiung
Unterabschnitt 4 Nebentätigkeit
Unterabschnitt 5 Personalaktenrecht
Abschnitt 6 Beschwerden und Vertretung des Dienstherrn
Abschnitt 7 Besondere Beamtengruppen und Beamtenverhältnisse
Unterabschnitt 1 Politische Beamte, Beamte des Landtages, des Landesrechnungshofes und Beamte an Hochschulen
Unterabschnitt 2 Polizeivollzugsdienst
Unterabschnitt 3 Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes
Unterabschnitt 4 Beamte im Justizvollzugsdienst
Unterabschnitt 5 Ehrenbeamte
Unterabschnitt 6 Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe
Abschnitt 8 Beamte auf Zeit
Abschnitt 9 Landespersonalausschuss
Abschnitt 10 Beteiligung von Verbänden und Organisationen
Abschnitt 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
Ronny Studier
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.
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