Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern - Landesbeamtengesetz - LBG M-V - Beamtenrecht Mecklenburg-Vorpommern
Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V)
Letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Arti- kel 4 des Gesetzes vom 11. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 600, 676)
Inhaltsübersicht:
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Beamtenverhältnis
Abschnitt 3 Laufbahnen
Abschnitt 4 Landesinterne Abordnung, Versetzung und Umbildung von Körperschaften
Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses
Unterabschnitt 1 Entlassung und Verlust der Beamtenrechte
Unterabschnitt 2 Ruhestand und einstweiliger Ruhestand
Unterabschnitt 3 Dienstunfähigkeit
Unterabschnitt 4 Gemeinsame Bestimmungen für den Ruhestand
Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Arbeitszeit und Urlaub
Unterabschnitt 3 Nebentätigkeit, Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
Unterabschnitt 4 Fürsorge
Unterabschnitt 5 Personalakten (§ 50 BeamtStG)
Abschnitt 7 Berufsvertretungen und Verbände
Abschnitt 8 Landesbeamtenausschuss
Abschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz
Abschnitt 10 Besondere Vorschriften für einzelne Beamtengruppen
Unterabschnitt 1 Landtag
Unterabschnitt 2 Polizeivollzug
Unterabschnitt 3 Feuerwehren
Unterabschnitt 4 Strafvollzug
Unterabschnitt 5 Körperschaften
Unterabschnitt 6 Hochschulpersonal
Abschnitt 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
Ronny Studier
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.
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