Scheckgesetz - ScheckG - Bundesrecht Bundesrepublik Deutschland
Scheckgesetz (ScheckG)
Vollzitat: "Scheckgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 200 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist"
Rechtsstand: 31. August 2015
Inhalt:
Erster Abschnitt - Ausstellung und Form des Schecks
Zweiter Abschnitt - Übertragung
Dritter Abschnitt - Scheckbürgschaft
Vierter Abschnitt - Vorlegung und Zahlung
Fünfter Abschnitt - Gekreuzter Scheck und Verrechnungsscheck
Sechster Abschnitt - Rückgriff mangels Zahlung
Siebenter Abschnitt - Ausfertigung mehrerer Stücke eines Schecks
Achter Abschnitt - Änderungen
Neunter Abschnitt - Verjährung
Zehnter Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
Elfter Abschnitt - Ergänzende Vorschriften
Zwölfter Abschnitt - Geltungsbereich der Gesetze
Ronny Studier
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.
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