Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG - Bundesrecht Bundesrepublik Deutschland
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
Vollzitat: "Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2666), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3424) geändert worden ist"
Rechtsstand: 10. August 2021
Inhalt:
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 - Fälligkeit
Abschnitt 3 - Vorschuss und Vorauszahlung
Abschnitt 4 - Kostenansatz
Abschnitt 5 - Kostenhaftung
Abschnitt 6 - Gebührenvorschriften
Abschnitt 7 - Wertvorschriften
Unterabschnitt 1 - Allgemeine Wertvorschriften
Unterabschnitt 2 - Besondere Wertvorschriften
Unterabschnitt 3 - Wertfestsetzung
Abschnitt 8 - Erinnerung und Beschwerde
Abschnitt 9 - Schluss- und Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2) - Kostenverzeichnis
Anlage 2 (zu § 28 Absatz 1 Satz 3)
Ronny Studier
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.
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