Ein Tarifvertrag kann für allgemeinverbindlich – also für bindend für alle Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich – erklärt werden, wenn er überwiegende Bedeutung für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in seinem Geltungsbereich erlangt hat. Dabei stellt sich die Frage, wann genau dies der Fall ist, wie dies bestimmt wird und wie das zuständige Bundesministerium für Arbeit dies feststellen kann und darf. Dem geht die vorliegende Arbeit nach und untersucht dabei neben den tarifvertrags- und verwaltungsrechtlichen Hintergründen auch konkretes Datenmaterial auf seine Eignung für die Feststellung einer überwiegenden Bedeutung.
Nils Jöris
Collective Bargaining Act Collective bargaining autonomy Collective bargaining coverage Collective Bargaining Law Collective labor law Extension of validity Freedom of association Geltungserstreckung Koalitionsfreiheit Kollektives Arbeitsrecht social partners Social security funds Sozialkassen Sozialpartner Tarifautonomie