Zentrale Reparaturbarrieren für Verbraucher sind die hohen Kosten der Reparatur und die fehlende Verfügbarkeit von Reparaturdienstleistungen und Ersatzteilen. Dem Recht auf Reparatur wohnt eine wettbewerbspolitische Dimension inne, die bei den gesetzgeberischen Bemühungen bislang nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Der Instrumentenkanon des Rechts auf Reparatur wird daher über das Umwelt- und Verbraucherrecht hinaus insbesondere auf das Immaterialgüterrecht erweitert. Darüber hinaus bleibt das Potenzial des Rechts auf Reparatur innerhalb der Gewährleistung ungenutzt. Daher wird ausführlich analysiert und dargestellt, wie das Gewährleistungsrecht einen Beitrag zur Förderung einer Reparaturkultur leisten kann.
Victor Mehnert
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