Im Bereich der Strafvollstreckung prallen Insolvenz- und Strafrecht auf problematische Weise aufeinander. Aufbauend auf dem Zweck der Strafvollstreckung beleuchtet diese Dissertation die auf den divergierenden Interessenlagen der Rechtsgebiete beruhenden Konfliktbereiche. Hierbei erfolgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Frage, ob ein Verurteilter nach insolvenzrechtlicher Anfechtung und Rückabwicklung einer vor der Insolvenzeröffnung beglichenen Geldstrafe im Lichte des Mehrfachbestrafungsverbots nach Art. 103 Abs. 3 GG erneut zur Zahlung der Geldstrafe aufgefordert werden kann. Zudem wird die Ersatzfreiheitsstrafe als Strafsurrogat einer während des laufenden Insolvenzverfahrens uneinbringlichen Geldstrafe kritisch hinterfragt.
Kira Kersch
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