Verpflichten die Grundfreiheiten die EU-Mitgliedstaaten zur Gleichbehandlung von vergleichbaren Auslandssachverhalten oder darf ein Mitgliedstaat zwischen Waren, Personen, Dienstleistungen oder Kapital verschiedener anderer Staaten differenzieren? Dieser in der Literatur hoch umstrittenen Frage nach einer „europäischen Meistbegünstigung“ nähert sich die Autorin aus binnenmarktrechtlicher Perspektive. Unter Berücksichtigung neuster Rechtsprechung entwickelt sie eine bereichsübergreifende Dogmatik für ein horizontales Diskriminierungsverbot der Grundfreiheiten. Schwerpunkt der Arbeit ist die umfassende Auslegung der Grundfreiheiten im Licht des Binnenmarktziels sowie die Ausarbeitung einer normzweckorientierten horizontalen Vergleichbarkeitsprüfung.
Sarah Ponti
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