Beim Umgang mit Erfahrungssätzen vor Gericht besteht die Gefahr, den wahrscheinlichkeitstheoretischen Fehlschluss der "Inverse Fallacy", das Vertauschen bedingter Wahrscheinlichkeiten, zu begehen. Ein solcher Fehlschluss kann in der juristischen Entscheidungsfindung schwerwiegend sein. In der Arbeit wird mithilfe empirischer Methoden gezeigt, dass dieser Fehlschluss in zivilprozessualen Gerichtsentscheidungen, in denen ein Anscheinsbeweis herangezogen wird, zu beobachten ist und erhebliche Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung haben kann. Die Arbeit ist an der Forschungsstelle "Statistik vor Gericht" der Professur für empirische Wirtschaftsforschung und angewandte Statistik an der Universität Bremen entstanden.
Paola Janßen
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