In manchen Teilen der Welt trägt der Abbau sogenannter Konfliktmineralien zur Finanzierung bewaffneter Konflikte bei. Zudem sind Menschenrechtsverletzungen in der Konfliktmineralienlieferkette vielfach dokumentiert. Diesen Missstand adressiert die EU-Konfliktmineralienverordnung aus dem Jahr 2017, die verbindliche Sorgfaltspflichten für die Akteure festlegt, die Konfliktmineralien (Zinn, Wolfram, Tantal, Gold) in die EU einführen. Die Arbeit untersucht, inwieweit Verstöße gegen die Verordnung zu einer zivilrechtlichen Haftung der Importeure führen und welche Rolle die Verordnung im Bereich der Lieferkettenregulierung einnimmt.
Elisabeth Kraft
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