„Der internationale Ruf der deutschen Bauwirtschaft ist immer noch ausgezeichnet. Gleichwohl weisen die aufgetretenen Kosten- und Terminüberschreitungen darauf hin, dass die Planung und Durchführung von Großprojekten strukturelle Defizite aufweist.“ Ein zentrales, bislang unzureichend adressiertes Defizit besteht in der systematischen Durchführung der Bedarfsplanung sowie in der Übergabe eines nachvollziehbar und konsistent dokumentierten Bedarfsplans als Grundlage für die nachfolgenden Planungsprozesse. Die Bedarfsplanung ist in Deutschland normativ in der DIN 18205 „Bedarfsplanung im Bauwesen“ geregelt und umfasst einen vierstufigen Prozess zur systematischen Ermittlung und Aufbereitung der Anforderungen, Zielsetzungen und funktionalen Erwartungen der Bauherrenschaft sowie weiterer Bedarfsträger, wie etwa zukünftiger Nutzer und Betreiber. Ziel ist die frühzeitige, transparente und belastbare Klärung des „Warums?“ und „Wozus?“ der Bauaufgabe. Als delegierbare Aufgabe des Bauherrn stellt die Bedarfsplanung einen zentralen Bestandteil der Projektentstehungsphase dar und übernimmt im Planungsprozess eine vorgelagerte, richtungsweisende Funktion.
Philipp M. Compagnone
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