InsO inkognito behandelt das Verhältnis zwischen Zeugenschutz und
Insolvenzverfahren. Diese beiden Rechtsthemen treffen dann aufein-
ander, wenn ein zu schützender Zeuge zahlungsunfähig ist und ein
Bedürfnis zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens besteht.
Die hierzu bereits ergangenen und veröffentlichten Entscheidungen zeigen auf, dass dieses Spannungsfeld keineswegs nur theoretischer
Natur ist, sondern dass tatsächlich Insolvenzanträge von Personen gestellt werden, deren wahre Identität sowie deren aktueller Aufenthalt nicht bekannt werden dürfen. Gegenstand dieser Problematik sind mitunter Verbindlichkeiten, deren Erfüllung durch Zeugenschutzmaßnahmen unterbrochen werden kann. Je nach Ausgestaltung der Schutzmaßnahmen kann es hinsichtlich der bestehenden Kosten zu einem Ausfall der Zahlungen kommen. Beispielsweise sind hiervon laufende Verbindlichkeiten wie Miete, Strom, Telekommunikationsdienstleistungen sowie Kredite betroffen, aber auch Unterhaltsleistungen können eine Rolle spielen.
Valeska Tkotsch
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