Ob für Laien, Juristinnen oder Juristen: Trotz seiner großen, praktischen Bedeutung gilt das Sozialrecht als uferlos und schwierig zu durchschauen. Um so wichtiger ist der Überblick. Deshalb stellen wir in der Reihe Sozialrecht erstmal das System des Gesetzgebers mit den wesentlichen Regelungsinhalten vor. Dazu gehören die allgemeinen Grundsätze des Sozialrechts, die vor allem im SGB I niedergelegt wurden, und die Grundsätze des Sozialverwaltungsverfahrens und des Sozialdatenschutzes, die Sie im SGB X finden.
Burkhard Fabritius
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und mehreren Auslandsaufenthalten war Burkhard Fabritius zunächst über vier Jahre für ein Versicherungsunternehmen in verschiedenenFunktionen tätig, bevor er Richter an den Sozialgerichten Hannover und Lüneburg wurde. Er bearbeitete dort Verfahren des SGB II, VI und des Elterngelds. Seit 2008 ist der Autor Rechtsanwalt und berät Unternehmen insbesondere zu Fragen des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts.
Leistungsarten Leistungsträger Aufklärungspflicht Beratungsanspruch Auskunftsanspruch Herstellungsanspruch Nebenpflichtverletzung Staatshaftung Sozialleistungsbereichen Benachteiligungsverbot Sozialgeheimnis Handlungsfähigkeit Ermessensleistungen Leistungserbringung Vorschussgewährung