Regina Aebi-Müller Kurt Affolter Christoph Auer Piera Beretta Yvo Biderbost Margrith Bigler-Eggenberger Peter Breitschmid Roland Bühler Thomas Eichenberger Mario Etzensberger Rolando Forni Thomas Geiser Andreas Girsberger Urs Gloor Harold Grüninger Markus Guggenbühl Albert Guler Christoph Häfeli Peter Hänseler Heinz Hausheer Anton Heini Helmut Henkel Heinrich Honsell Claire Huguenin Bruno Huwiler Bernhard Isenring Martin A. Kessler Theres Kohler Thomas Koller Ernst Langenegger Flavio Lardelli Urs Lehmann Audrey Leuba Orler Christoph Leuenberger Adolf Lüchinger Michèle Marti Andreas Meili Michel Montini Giorgio Piatti Ruth Reusser Alexandra Rumo-Jungo Urs Scherrer Hermann Schmid Matthias Schwaibold Ivo Schwander Ingeborg Schwenzer Annette Spycher Daniel Staehelin Daniel Steck Benno Studer Urs Vogel Hermann Walser Sabine Wyss Daniel Girsberger Franz Hasenböhler Willi Heussler Willi Heussler Caterina Nägeli Andrea Opel Hans Schmid-Hüppi Geiser Zivilgesetzbuch I + Zivilgesetzbuch II / Zivilgesetzbuch I (Art. 1–456 ZGB) + Aktualisierungsband Erwachsenenschutzrecht

Zivilgesetzbuch I + Zivilgesetzbuch II / Zivilgesetzbuch I (Art. 1–456 ZGB) + Aktualisierungsband Erwachsenenschutzrecht

von Regina Aebi-Müller Kurt Affolter Christoph Auer Piera Beretta Yvo Biderbost Margrith Bigler-Eggenberger Peter Breitschmid Roland Bühler Thomas Eichenberger Mario Etzensberger Rolando Forni Thomas Geiser Andreas Girsberger Urs Gloor Harold Grüninger Markus Guggenbühl Albert Guler Christoph Häfeli Peter Hänseler Heinz Hausheer Anton Heini Helmut Henkel Heinrich Honsell Claire Huguenin Bruno Huwiler Bernhard Isenring Martin A. Kessler Theres Kohler Thomas Koller Ernst Langenegger Flavio Lardelli Urs Lehmann Audrey Leuba Orler Christoph Leuenberger Adolf Lüchinger Michèle Marti Andreas Meili Michel Montini Giorgio Piatti Ruth Reusser Alexandra Rumo-Jungo Urs Scherrer Hermann Schmid Matthias Schwaibold Ivo Schwander Ingeborg Schwenzer Annette Spycher Daniel Staehelin Daniel Steck Benno Studer Urs Vogel Hermann Walser Sabine Wyss Daniel Girsberger Franz Hasenböhler Willi Heussler Willi Heussler Caterina Nägeli Andrea Opel Hans Schmid-Hüppi

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Beschreibung

Der Band 'ZGB I' erläutert die Einleitungsartikel (Art. 1–10) und die Bestimmungen zu den natürlichen und juristischen Personen (Art. 11–89bis). Ebenfalls gründlich kommentiert sind die Vorschriften zum Eherecht (Art. 90–251), zur Verwandtschaft (Art. 252–359) sowie das komplette Vormundschaftsrecht (Art. 360–456). Zur Neuauflage Die 4. Auflage berücksichtigt die Revisionen der vergangenen Jahre sowie die dazugehörige neue Rechtsprechung und Literatur wie z. B. die Anpassungen im Zusammenhang mit den Änderungen im Gesellschaftsrecht (Änderung der Art. 56, 61, 69, 69a-69c, 83, 83a-d, 393, 905 ZGB, Art. 6b, 6c SchlT ZGB); die Anpassungen aufgrund des neuen Ausländerrechts (Art. 97a, 105 Ziff. 4, 109 Ziff. 3 ZGB), Änderung der Art. 28a-d, g, 172 Abs. 3, 2. S. ZGB; die neue Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt, Drohungen und Nachstellungen (insb. Art. 28b ZGB); die Streichung der Bedenkfrist bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren (Art. 111 ZGB); kleine Änderungen im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsrecht und wegen der Harmonisierung der Register (Art. 48 u. 89bis ZGB). Zum Aktualisierungsband Erwachsenenschutzrecht Der Band erläutert die am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden neuen Bestimmungen (Art. 360-456 ZGB und Art. 14, 14a SchlT ZGB) umfassend und anschaulich, zeigt die Bezüge innerhalb der umfangreichen Gesetzgebung auf, verarbeitet die bisherige Doktrin zum neuen Erwachsenenschutzrecht und nimmt zu den bereits bestehenden, zahlreichen Kontroversen Stellung. Besonderes Gewicht wird auf die Darstellung des Verhältnisses zum bisherigen Recht gelegt, so dass für den Praktiker sofort ersichtlich ist, wo an Vertrautes angeknüpft werden kann und wo man sich auf Neuland befindet. Die einschlägige bisherige Rechtsprechung und Doktrin sind festgehalten. Bei den Verfahrensbestimmungen wird insbesondere auch auf das ergänzende kantonale Recht Bezug genommen, soweit es bei Abschluss der Arbeiten am Kommentar bereits bekannt ist. Der Übergang vom bisherigen zum neuen Recht wird im Schlusstitel ZGB nur knapp geregelt. Umso wichtiger ist eine ausführliche Darstellung, was in der Praxis zu tun ist, zumal ab 1. Januar 2013 die neuen Fachbehörden zuständig sein werden. Das Werk enthält im Übrigen eine Einleitung, welche die Geschichte und die Grundgedanken der Revision aufzeigt und die massgebenden Bestimmungen des Internationalen Privatrechts erläutert. In der kommenden 5. Auflage des Basler Kommentar ZGB I wird der Band – aufdatiert – integriert Die 4. Auflage des Basler Kommentars ZGB I ist im November 2010 erschienen. Der Band zum neuen Erwachsenenschutzrecht erscheint im Juni 2012. Bei dem Kombi besteht für die 2 Bände eine Gesamtabnahmeverpflichtung (Rechnungsstellung anteilig pro Band bei Erscheinen).
Der Band 'ZGB I' erläutert die Einleitungsartikel (Art. 1–10) und die Bestimmungen zu den natürlichen und juristischen Personen (Art. 11–89bis). Ebenfalls gründlich kommentiert sind die Vorschriften zum Eherecht (Art. 90–251), zur Verwandtschaft (Art. 252–359) sowie das komplette Vormundschaftsrecht (Art. 360–456). Zur Neuauflage Die 4. Auflage berücksichtigt die Revisionen der vergangenen Jahre sowie die dazugehörige neue Rechtsprechung und Literatur wie z. B. die Anpassungen im Zusammenhang mit den Änderungen im Gesellschaftsrecht (Änderung der Art. 56, 61, 69, 69a-69c, 83, 83a-d, 393, 905 ZGB, Art. 6b, 6c SchlT ZGB); die Anpassungen aufgrund des neuen Ausländerrechts (Art. 97a, 105 Ziff. 4, 109 Ziff. 3 ZGB), Änderung der Art. 28a-d, g, 172 Abs. 3, 2. S. ZGB; die neue Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt, Drohungen und Nachstellungen (insb. Art. 28b ZGB); die Streichung der Bedenkfrist bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren (Art. 111 ZGB); kleine Änderungen im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsrecht und wegen der Harmonisierung der Register (Art. 48 u. 89bis ZGB). Zum Aktualisierungsband Erwachsenenschutzrecht Der Band erläutert die am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden neuen Bestimmungen (Art. 360-456 ZGB und Art. 14, 14a SchlT ZGB) umfassend und anschaulich, zeigt die Bezüge innerhalb der umfangreichen Gesetzgebung auf, verarbeitet die bisherige Doktrin zum neuen Erwachsenenschutzrecht und nimmt zu den bereits bestehenden, zahlreichen Kontroversen Stellung. Besonderes Gewicht wird auf die Darstellung des Verhältnisses zum bisherigen Recht gelegt, so dass für den Praktiker sofort ersichtlich ist, wo an Vertrautes angeknüpft werden kann und wo man sich auf Neuland befindet. Die einschlägige bisherige Rechtsprechung und Doktrin sind festgehalten. Bei den Verfahrensbestimmungen wird insbesondere auch auf das ergänzende kantonale Recht Bezug genommen, soweit es bei Abschluss der Arbeiten am Kommentar bereits bekannt ist. Der Übergang vom bisherigen zum neuen Recht wird im Schlusstitel ZGB nur knapp geregelt. Umso wichtiger ist eine ausführliche Darstellung, was in der Praxis zu tun ist, zumal ab 1. Januar 2013 die neuen Fachbehörden zuständig sein werden. Das Werk enthält im Übrigen eine Einleitung, welche die Geschichte und die Grundgedanken der Revision aufzeigt und die massgebenden Bestimmungen des Internationalen Privatrechts erläutert. In der kommenden 5. Auflage des Basler Kommentar ZGB I wird der Band – aufdatiert – integriert Die 4. Auflage des Basler Kommentars ZGB I ist im November 2010 erschienen. Der Band zum neuen Erwachsenenschutzrecht erscheint im Juni 2012. Bei dem Kombi besteht für die 2 Bände eine Gesamtabnahmeverpflichtung (Rechnungsstellung anteilig pro Band bei Erscheinen).

Autor*in

Thomas Geiser

Stimmen zu »Zivilgesetzbuch I + Zivilgesetzbuch II / Zivilgesetzbuch I (Art. 1–456 ZGB) + Aktualisierungsband Erwachsenenschutzrecht«

Details

ISBN: 9783719032265
Verlag: Helbing & Lichtenhahn
Erscheinung: 06.2012

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