Jedes Urteil bewegt sich in einem Spannungsverhältnis zwischen den Postulaten der richterlichen Unabhängigkeit, der Richtigkeit der Entscheidung und der Einheitlichkeit in der Rechtsprechung.
Die Einrichtung verstärkter Senate auf höchstrichterlicher Ebene bezweckt eine Realisierung dieser unterschiedlichen Grundsätze. Beim Obersten Gerichtshof sind verstärkte Senate bislang fünfzig Mal tätig geworden. Diesen Entscheidungen kommt normativ und faktisch höchste Relevanz zu; die Institution verstärkter Senate und deren Leitjudikatur ist daher von nachhaltiger wissenschaftlicher und praktischer Bedeutung.
Erstmals werden sämtliche Entscheidungen und Rechtssätze verstärkter Senate beim Obersten Gerichtshof dokumentiert und empirisch aufbereitet. Neben dogmatischen Ausführungen wird die Vollziehung der gesetzlichen Vorgaben durch den Obersten Gerichtshof einer kritischen Analyse unterzogen.
Geschichtliche, rechtsvergleichende und rechtspolitische Ausführungen runden die Arbeit ab.
Erstmalige Dokumentation und Aufarbeitung sämtlicher Rechtssätze und Entscheidungen verstärkter Senate beim Obersten Gerichtshof
Größte praktische Relevanz der Leitjudikatur
Den Entscheidungen verstärkter Senate kommt normativ und faktisch höchste Relevanz zu; die Institution verstärkter Senate und deren Leitjudikatur ist daher von nachhaltiger wissenschaftlicher und praktischer Bedeutung.
Erstmals werden sämtliche Entscheidungen und Rechtssätze verstärkter Senate beim Obersten Gerichtshof dokumentiert und empirisch aufbereitet. Neben dogmatischen Ausführungen wird die Vollziehung der gesetzlichen Vorgaben durch den Obersten Gerichtshof einer kritischen Analyse unterzogen.
Geschichtliche, rechtsvergleichende und rechtspolitische Ausführungen runden die Arbeit ab.
Birgit Feldner
Bindung Divergenz Leitjudiktatur Präjudiz ständige Rechtssprechung
"... Insgesamt lässt das Werk für das Gebiet der verstärkten Senate des OGH keinen Wunsch offen und ist hierfür sehr zu empfehlen." Juristische Blätter 4/2003
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