Das Bundesgesetz, mit dem das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) geändert wird (BGBl I Nr. 56/2008), tritt am 1.7.2008 in Kraft. Mit der Novelle soll der rechtliche Schutz der Erwerber vor dem Verlust ihrer Vorauszahlungen in der Insolvenz des Bauträgers verbessert werden. Die Neuerungen betreffen im Wesentlichen eine transparentere Vertragsgestaltung, Anpassungen bei den Sicherungsmodellen, die Absicherung bestimmter Gewährleistungsrisiken, Verbesserungen bei den Rücktrittsrechten der Erwerber, die Präzisierung der Aufklärungspflichten der Treuhänder. Zum Buch: Kommentierung des gesamten BTVG unter besonderer Berücksichtigung der Novelle 2008, ausgewogene Auseinandersetzung mit dem Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum.
Raimund Pittl