Die Eintragung von Verurteilungen wegen Straftaten in das Strafregister und deren Löschung durch eingetretene Tilgung, aber auch deren Auskunftsbeschränkung sind wichtige kriminalpolitische Instrumente. Sie dient einerseits der Evidenthaltung der Vorverurteilungen als Hilfe zur Deliktsfindung, konkreten Strafbemessung und Sanktion und soll andererseits zur Resozialisierung des Verurteilten beitragen. Diese Rechtsmaterien werden im Strafregistergesetz 1968 (BGBl 1968/277) und dem Tilgungsgesetz 1972 (BGBl 1972/68), beide in der Fassung des Strafprozessreformbegleitgesetzes (BGBl I 2007/112) geregelt.
Wichtige Inhalte: Einleitung zur rechtsgeschichtlichen Entwicklung und den wesentlichen gesetzlichen Grundlagen der Strafregisterführung bzw den Voraussetzungen und Folgen einer Tilgung; Kommentierung des StRegG 1968 und des TilgG 1972 mit Rechtsprechungsbeispielen; Auszüge aus einigen in der Kommentierung angesprochenen Gesetzesstellen wie ua europäische Übereinkommen und nationale Gesetze.
Maria Eder-Rieder
AVG 1991 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 FPG 2005 FSG 1997 FinStrG 1958 Finanzstrafgesetz 1958 Fremdenpolizeigesetz 2005 Führerscheingesetz 1997 GewO 1994 Gewerbeordnung 1994 MBG 2000 Militärbefugnisgesetz 2000 RAO 1868 Rechtsanwaltsordnung 1868 SMG 2007