Mit der Verordnung 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wurde ein gemeinschaftsweit einheitliches Geschmacksmusterrecht geschaffen. Die vorliegende Arbeit untersucht die Schutzvoraussetzungen des Gemeinschaftsgeschmacksmusters ebenso wie die Schutzausschlussgründe, wobei den beiden in der Praxis bedeutsamsten Kriterien, nämlich Neuheit und Eigenart, besonderes Augenmerk geschenkt wird.
Gertraud Redl
Eigenart GGVO Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung Geschmacksmusterrecht Musterschutzgesetz Neuheit nationales Musterrecht