Das Handelsrechts-Änderungsgesetz bringt mit 01. 01. 2007 vor allem ein neues Firmenrecht, ein neues Personengesellschaftsrecht, neue Regelungen betreffend das Schicksal von Rechtsverhältnissen bei Unternehmensübergang (zB bei Kauf, Pacht, Einbringung), neue Optionen insbesondere für Kleinunternehmer (Firma, Prokura etc) durch freiwillige Firmenbucheintragung, Neuregelungen für unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte (zB Kontokorrent, Haftung, Bauunternehmersicherung, Bürgschaft und Garantie), eine Neuregelung der Voraussetzungen für die handelsrechtliche Rechnungslegungspflicht, eine Neuregelung der außergerichtlichen Verwertung von Sicherheiten, eine Neuregelung des gutgläubigen Erwerbes vom Nichtberechtigten.
Reinhard Geist
Firmenrecht KG Kleinunternehmer Kommanditgesellschaft OG Offene Gesellschaft Personengesellschaftsrecht Rechnungslegung Seehandel Stille Gesellschaft Unternehmensbezogene Geschäfte unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte