Grenzüberschreitende Transaktionen spielen in der M&A-Praxis eine bedeutende Rolle. Die Mobilitäts-Richtlinie trägt dem Rechnung und harmonisiert die Regeln für grenzüberschreitende Umgründungen im Unionsraum. Österreich hat die europarechtlichen Vorgaben durch das am 1.8.2023 in Kraft getretene EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG) umgesetzt, welches das EU-Verschmelzungsgesetz (EU-VerschG) ablöst und die grenzüberschreitende Umwandlung sowie Spaltung erstmals regelt.
Dieser Kommentar enthält nicht nur eine ausführliche Auseinandersetzung mit den gesellschaftsrechtlichen Fragen, sondern behandelt auch die einschlägigen Regeln zur Arbeitnehmermitbestimmung nach dem ArbVG.
Praxisnahe Kommentierung zur Harmonisierung im Unionsraum
Grenzüberschreitende Transaktionen spielen in der M&A-Praxis eine bedeutende Rolle. Die Mobilitäts-RL trägt dem Rechnung und harmonisiert die Regeln für grenzüberschreitende Umgründungen im Unionsraum. Österreich hat die europarechtlichen Vorgaben durch das am 1.8.2023 in Kraft getreten EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG) umgesetzt, welches das EU-Verschmelzungsgesetz (EU-VerschG) ablöst und die grenzüberschreitende Umwandlung sowie Spaltung erstmals regelt.
Der vorliegende Kommentar enthält nicht nur eine ausführliche Auseinandersetzung mit den gesellschaftsrechtlichen Fragen, sondern behandelt auch die einschlägigen Regeln zur Arbeitnehmermitbestimmung nach dem ArbVG. Das Autorenteam besteht aus erfahrenen Umgründungs- und Transaktionsexperten aus Wissenschaft sowie Praxis und sorgt mit langjähriger Erfahrung in diesen Bereichen für eine sowohl praxisnahe als auch wissenschaftlich fundierte Kommentierung.
Thomas Talos
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