Mit der aktuellen Lieferung wird die Bearbeitung des II. Teils des ArbVG fortgesetzt. Gegenstand der Kommentierung sind die Vorschriften für einzelne Betriebsarten (§§ 132 bis 134b). Dabei werden die rechtlichen Besonderheiten bei der Geltung des Betriebsverfassungsrechts in den sogenannten Tendenzbetrieben einer strukturierten und umfassenden Betrachtung unter vollständiger Verwertung der themeneinschlägigen Judikatur und Literatur unterzogen. In diesem Zusammenhang wird auch auf neuere Entwicklungen im supranationalen Rechtsbereich Bezug genommen.
Theodor Tomandl