Ziel des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes ist die Schaffung einheitlicher und praktikabler Arbeitszeitregelungen für alle Krankenanstalten und damit die Festlegung gesetzlicher Höchstarbeitszeitgrenzen, auch für Dienstnehmer von Gebietskörperschaften. Die geltenden Arbeitszeithöchstgrenzen und Pflichtruhezeiten dienen nicht nur der Verhinderung einer übermäßigen Beanspruchung der Dienstnehmer von Krankenanstalten, sondern darüber hinaus auch dem Interesse der Patienten – denn wer möchte schon von übermüdeten und ausgebrannten Ärzten behandelt und operiert bzw. von erschöpftem Pflegepersonal betreut werden.
Die Kommentierung folgt dem Aufbau des Gesetzes in chronologischer Reihenfolge, zahlreiche Grafiken und Tabellen erhöhen die Übersicht und damit die Praxistauglichkeit.
Im Frühjahr 2017 wurde das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz erneut novelliert (BGBl I 2017/40), diese Novelle sowie die aktuelle Judikatur und Literatur wurden in die 7. Auflage zum Stand 1. Oktober 2017 eingearbeitet:
Lukas Stärker
Krankenhaus Arbeitszeit Gesundheitsberufe Arbeitszeitgesetz KA-AZG Krankenanstalten Spital Arzt Pflegepersonal Ärzte Höchstarbeitszeitgrenzen Pflichtruhezeiten