In den Medien wird häufig von „Kommissar DNA“ bzw der DNA-Analyse als „Wunderwaffe“ zur Aufklärung von Straftaten berichtet. Die Begriffe „DNA“ und „DNA-Analyse“ sind unzähligen Personen geläufig. Diese Beispiele sollen zeigen, dass das Thema „molekulargenetische Untersuchung“ aktueller denn je ist. Besonders zur Aufklärung von Verbrechen, wie zB Sexual- oder Tötungsdelikten, wird dem DNA-Beweis immanente Bedeutung zugemessen.
Trotz zahlreicher Assoziationen mit dem Begriff „DNA-Analyse“ sind aber nur wenigen Personen die gesetzlichen Bestimmungen bekannt. Im österreichischen Recht wird man mit einer „Doppelregelung“ konfrontiert: Sowohl die Strafprozessordnung (§§ 117 Z 5, 124 StPO) als auch das Sicherheitspolizeigesetz (§ 67 SPG) enthalten jeweils Bestimmungen zur DNA-Analyse.
Da eine umfassende (vergleichende) Untersuchung zur DNA-Analyse in der StPO und im SPG bisher fehlt, konzentriert sich die vorliegende Arbeit gerade auf die Gegenüberstellung und kritische Würdigung dieser beiden Regelungen. Aufgrund des Vorliegens einer „Doppelgleisigkeit“ ist es jedenfalls lohnenswert, sich mit den genannten Bestimmungen näher auseinanderzusetzen und deren Zweckmäßigkeit zu hinterfragen.
Sonja Weiland
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