Durch den hohen europäischen Schwellenwert von derzeit über 5,5 Millionen € ist der sogenannte Unterschwellenbereich bei der Vergabe von Konzessionen von hoher wirtschaftlicher und praktischer Bedeutung.
Für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen unterhalb der europäischen Schwellenwerte fehlt jedoch eine einheitlich geltende, einfachrechtliche Ausgestaltung der Anforderungen an Vergabeverfahren und Rechtschutz, was zu einer erheblichen, für die Praxis misslichen Rechtsunsicherheit führt.
Unter Beachtung der Zweiteilung des Vergaberechts und der Wesensmerkmale einer Dienstleistungskonzession werden für besonders wettbewerbs relevante Aspekte des Verfahrens die vergabeprimär- und verfassungsrechtlichen Gebote der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung in einheitlich anwendbare, sachangemessene Anforderungen an die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen unterhalb der Schwellenwerte konkretisiert. Anhand der Ergebnisse dieser Untersuchung wird eine Leitlinie für die Vergabepraxis erstellt. Daneben wird der Rechtsweg für eine gerichtliche Kontrolle von Dienstleistungskonzessionsvergaben im Unterschwellenbereich untersucht.
Greta Marie Sürmann
Abstandsgebot, Auswahlentscheidung, Bekanntmachung Beschaffung, Betriebsrisiko, Bieter, Binnenmarktrelevanz Dienstleistungskonzession, Effektivität des Rechtsschutzes Eignungskriterien, Flexibilität, Formalismus, Gerichtliche Kontrolle esetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Gleichbehandlungsgebot, Haushaltsrecht, Informations- und Wartepflicht Irreversibilität, Kartellvergaberecht, Konkretisierung, Konzession Konzessionsgeber, Konzessionsnehmer, Konzessionsvergaberichtlinie Konzessionsvergabeverordnung, Landesrecht, Leitlinie Mehrphasigkeit des Verfahrens,Nachprüfungsverfahren, Nichtdiskriminierung Oberschwellenbereich, Öffentlich-rechtliche Bindungen Primärrecht, Primärrechtsschutz, Rechtsnatur,Rechtsrahmen Rechtsschutz, Rechtssicherheit, Rechtsunsicherheit, Rechtsweg Schwellenwert, Sekundärrecht, Transparenz Unterhalb der europäischen Schwellenwerte