In Deutschland sind die Zahlen der zivilgerichtlichen Klagen rückläufig, während alternative Streitbeilegungsmethoden wie Mediation oder Schlichtung zunehmend an Bedeutung gewinnen. Eine bislang wenig verbreitete Form ist das Adjudikationsverfahren, das insbesondere im britischen Baurecht eine bedeutende Rolle spielt.
Der Hauptvorteil des Adjudikationsverfahrens liegt in seiner Schnelligkeit und Effizienz, da es ohne Konsens der Parteien und ohne umfangreiche Beweisaufnahme auskommt. Eine unabhängige dritte Person trifft eine vorläufig bindende Entscheidung, die bis zu einer gerichtlichen Überprüfung gilt.
Während es in Großbritannien seit 1996 gesetzlich geregelt ist und als erfolgreich gilt, existiert in Deutschland bislang keine gesetzliche Grundlage. Stattdessen stützen sich Verfahren hierzulande auf vertragliche Regelungen. Die Rechtsnatur ist umstritten – zwischen Schiedsverfahren, Schiedsgutachten oder einer eigenen Verfahrensart (sui generis).
Das Verfahren zeigt sich in Großbritannien als schneller und kostengünstiger als Gerichtsverfahren. Es wird dort breit akzeptiert, obwohl es bei kleineren Forderungen aufgrund hoher Gebühren unattraktiv sein kann. Auch zeigt sich, dass Adjudikationsverfahren zunehmend komplexer werden – ähnlich wie Gerichtsverfahren.
In Deutschland wurde über eine gesetzliche Einführung für Baustreitigkeiten diskutiert, die jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht umgesetzt wurde. Die Arbeit will die Übertragbarkeit auf andere Streitarten untersuchen – ein bislang unerforschtes Feld.
Laura Marie Heyer-Loges
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