Mit einer einzelnen internationalen Anmeldung kann das Recht erworben werden, in allen Ländern der Welt ein Patent anzustreben. Vorteilhafterweise ist erst 30 bzw. 31 Monaten nach Einreichung der Anmeldung zu entscheiden, an welchen nationalen oder regionalen Patentämtern ein Patenterteilungsverfahren begonnen werden soll. Aus dieser Perspektive ist es mit dem Prioritätsrecht vergleichbar, das nach einer ersten Patentanmeldung das Recht gewährt, in jedem anderen Land der Erde eine Nachanmeldung mit demselben frühen Zeitrang der ersten Anmeldung zu beanspruchen. Allerdings ist die Entscheidung der Ziel-Patentämter beim Prioritätsrecht bereits vor Ablauf von 12 Monaten zu fällen, wohingegen dem Anmelder einer internationalen Patentanmeldung eine lange Frist von 30 bzw. 31 Monaten gewährt wird. Eine internationale Patentanmeldung ist daher insbesondere für Startups interessant, die ihre Technologie weltweit vermarkten wollen und die Kosten und die Entscheidung der Zielländer in die Zukunft verschieben wollen.
Der Autor
Dr. Thomas Heinz Meitinger ist deutscher und europäischer Patentanwalt. Er ist Geschäftsführer der Meitinger Patentanwalts GmbH. Die Meitinger Patentanwalts GmbH ist eine mittelständische Patentanwaltskanzlei in München. Nach einem Studium der Elektrotechnik in Karlsruhe arbeitete er zunächst als Entwicklungsingenieur. Spätere Stationen waren Tätigkeiten als Produktionsleiter und technischer Leiter in mittelständischen Unternehmen. Dr. Meitinger veröffentlicht regelmäßig wissenschaftliche Artikel und schreibt Fachbücher zum gewerblichen Rechtsschutz und zu technischen Themen. Außerdem hält er Vorträge zum Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designrecht. Dr. Meitinger ist Dipl.-Ing. (Univ.) und Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH). Außerdem führt er folgende Mastertitel: LL.M., LL.M., MBA, MBA, M.A. und M.Sc.
Thomas Heinz Meitinger
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