TextDie Arbeit untersucht das am 1.10.2015 in Kraft getretene
Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (HÜ). Im Zentrum der
Untersuchung steht die praxisrelevante Frage, wann Gerichte anderer Staaten
trotz anderslautender Ge-richtsstandsvereinbarung einen Rechtsstreit
entscheiden können. Eine der Kernre-gelungen des HÜ sieht bei internationalen
Gerichtsstandsvereinbarungen die grundsätzliche Derogation der Gerichte anderer
Vertragsstaaten vor. Es wird darge-legt, welche Voraussetzungen eine Gerichtsstandsvereinbarung
erfüllen muss, um die Derogationswirkung auszulösen und welche Ausnahmen es von
diesem Grund-satz gibt. Vorbild der Derogationsregelung war das weithin
bekannte, äußerst erfolg-reiche UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Schiedssprüche (NYÜ). Aufgrund der Vorbildfunktion dieses
Übereinkommens sich-tet das vorliegende Buch die Rechtsprechung und Lehre
hierzu, wertet sie aus und zieht Schlüsse für die Auslegung desHÜ.Der InhaltDie Wirksamkeit internationaler
GerichtsstandsvereinbarungenAusnahmen von der DerogationswirkungDrittwirkung von GerichtsstandsvereinbarungenDie ZielgruppenDozierende und Studierende des Internationalen
ZivilverfahrensrechtsPraktiker aus dem Zivilprozessrecht und dem
Internationalen ZivilverfahrensrechtDie AutorinChristine Moebus war langjährige Mitarbeiterin am Lehrstuhl
für Zivilrecht und Zivilprozessrecht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
und arbeitet derzeit als Richterin am Landgericht Wiesbaden.
Die
Arbeit untersucht das am 1.10.2015 in Kraft getretene Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (HÜ). Im Zentrum der Untersuchung steht die
praxisrelevante Frage, wann Gerichte anderer Staaten trotz anderslautender
Gerichtsstandsvereinbarung einen Rechtsstreit entscheiden können. Eine der Kernregelungen des HÜ sieht bei internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen die grundsätzliche Derogation der Gerichte anderer Vertragsstaaten vor. Es wird
dargelegt, welche Voraussetzungen eine Gerichtsstandsvereinbarung erfüllen muss, um die Derogationswirkung auszulösen und welche Ausnahmen es von diesem Grundsatz gibt. Vorbild der
Derogationsregelung war das weithin bekannte, äußerst erfolgreiche UN-Übereinkommen über die Anerkennung und
Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (NYÜ). Aufgrund der Vorbildfunktion dieses Übereinkommens sichtet das vorliegende Buch die Rechtsprechung und Lehre
hierzu, wertet sie aus und zieht Schlüsse für die Auslegung des HÜ.
Rechtswissenschaftliche Studie Includes supplementary material: sn.pub/extras
Christine Moebus
Haager Übereinkommen Gerichtsstandsvereinbarung Schiedsvereinbarung Derogation New Yorker Übereinkommen