KGaA und Vorzugsaktie gewinnen im Kontext der Eigenkapitalfinanzierung von Aktiengesellschaften Bedeutung. Beide Instrumente dienen u.a. der Kontrollerhaltung. Da der Einsatz von stimmrechtlosen Vorzugsaktien nur begrenzt möglich ist, kann eine Finanzierungsblockade entstehen. Diese kann durch den Formwechsel in eine KGaA wieder beseitigt werden.
Dass der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) jüngst wieder mehr Aufmerksamkeit zuteil wurde, verwundert nicht. Das hybride Binnenrecht der KGaA eröffnet Unternehmen vielfach genau dort Gestaltungsmöglichkeiten, wo die Instrumente des Aktienrechts an Grenzen stoßen. Dies zeigt sich insbesondere bei der Abschaffung stimmrechtsloser Vorzugsaktien. Hier kann die KGaA als Äquivalent zur Vorzugsaktie eingesetzt werden und so die Beibehaltung des Machtgefüges innerhalb der Gesellschaft gewährleisten. Diese Arbeit macht es sich zur Aufgabe, Vorzugsaktie und KGaA in den Kontext von Kontrollerhaltung und Eigenkapitalfinanzierung einzuordnen. Im Hauptteil der Arbeit werden die verschiedenen Wege zur Abschaffung stimmrechtsloser Vorzugsaktien näher beleuchtet und die dabei auftretenden Rechtsfragen einer Lösung zugeführt.
Jan Winzen
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