Nach über 50 Jahren hat das BAG 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifpluralität aufgegeben. Eine wesentliche Rolle spielten dabei sog. Spezialistengewerkschaften wie die GDL oder die Pilotenvereinigung Cockpit. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den praktischen Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung, insb. auf das Betriebsverfassungsrecht.
Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahre 2010 seinen über Jahrzehnte hinweg das Tarifrecht prägenden Rechtsgrundsatz der Tarifeinheit im Betrieb bei Tarifpluralität und damit das Prinzip «Ein Betrieb-Ein Tarifvertrag» aufgegeben. Zu dieser Entwicklung hat u.a. die stetige Veränderung der Gewerkschaftslandschaft in Deutschland in den letzten Jahren beigetragen. In Konkurrenz zu den klassischen DGB-Gewerkschaften traten immer öfter sogenannte Spezialisten- und Spartengewerkschaften wie die Gewerkschaft der Lokführer (GDL), der Marburger Bund, die Pilotenvereinigung Cockpit oder die Gewerkschaft der Flugbegleiter (UFO). Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung auf die Praxis, insbesondere mit Blick auf das Betriebsverfassungsrecht.
Lena Kristina Kuzbida
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