Die Studie untersucht die betriebliche Praxis vereinbarter Arbeitnehmervertretungen und deren rechtliche Zulässigkeit. Dies erfolgt anhand der Vorgaben des deutschen Betriebsverfassungsrechts, insbesondere des § 3 BetrVG als primärem Instrument der gesetzlichen Flexibilisierung der Betriebsverfassung.
Die Arbeit untersucht das Phänomen vereinbarter Arbeitnehmervertretungsstrukturen in der betrieblichen Praxis. Die Grundlage der Studie bildet die Auswertung von (Betriebs-)Vereinbarungen, soziologischen Fallstudien und rechtstatsächlichen Untersuchungen. Die darin gefundenen betrieblichen Arbeitnehmervertretungen werden auf ihre Vereinbarkeit mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsrecht untersucht. Dabei beschäftigt sich die Autorin mit dem grundsätzlich zwingenden und abschließenden gesetzlichen Grundsystem der betrieblichen Arbeitnehmervertretung und setzt sich mit den Möglichkeiten auseinander, davon durch Vereinbarung abzuweichen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung des § 3 BetrVG als primärem Instrument der gesetzlichen Flexibilisierung der Betriebsverfassung.
Carla Linse
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