Die Normierung der Verständigung in Strafverfahren (§ 257c StPO), der Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) und die Tätigkeit bei Internal Investigations haben erhebliche Strafbarkeitsrisiken für Rechtsbeistände geschaffen. Ein möglicher Parteiverrat gemäß § 356 StGB wurde möglicherweise übersehen, zumindest aber nicht entsprechend kommuniziert.
Das Buch konfrontiert die moderne Kriminalgesetzgebung mit dem traditionellen Tatbestand gegen den Parteiverrat (§ 356 StGB). Dabei deckt der Autor auf, dass mit den neuen – auch strukturverändernden – Normen der Verständigungsgesetzgebung (§ 257c StPO) und der Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) erhebliche Strafbarkeitsrisiken für Rechtsbeistände geschaffen wurden. Er verdeutlicht, dass diese Strafbarkeitsrisiken möglicherweise übersehen, zumindest aber nicht entsprechend kommuniziert wurden und auch die Tätigkeit bei Internal Investigations durch Rechtsanwälte ein erhebliches Strafbarkeitsrisiko birgt. Gleichzeitig bestätigt seine Untersuchung die unabdingbare Notwendigkeit von ausgleichender Formstrenge im Strafprozess und die rechtsstaatlich unverzichtbare Funktion des § 356 StGB.
Daniel Wegerich
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