Die Frage nach der Rechtsnatur von Software bleibt umstritten und vielschichtig. Die vorliegende Arbeit beleuchtet diese als Ausgangspunkt einer Untersuchung der Haftung im Fall von Fehlfunktionen softwarebasierter Gebäudesicherheitssysteme. Es wird beispielhaft aufgezeigt, dass Softwaresysteme in die herkömmliche Produkthaftung eingepasst werden können.
Die Fortentwicklung technischer Bereiche erfordert stets auch eine Anpassungsleistung des Rechtssystems. Die Frage nach der Rechtsnatur von Software wird seit Jahrzehnten gestellt, bleibt allerdings umstritten und vielschichtig. Die Autorin entwickelt die Fragestellung fort, indem sie diese als Ausgangspunkt einer Untersuchung der Haftung im Fall von Fehlfunktionen softwarebasierter Gebäudesicherheitssysteme beleuchtet und zeigt beispielhaft auf, dass Softwaresysteme in die herkömmliche Produkthaftung eingepasst werden können. Eine flankierende rechtsvergleichende Betrachtung liefert dabei eine umfassende Bewertungsgrundlage für zentrale Fragen des Softwarerechts. Es zeigen sich hier – trotz stark divergierender Haftungssysteme – vielfach entsprechende Entwicklungstendenzen.
Greta Arnold
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