Dieses Buch beschreibt das Europäische Parlament in seiner Entwicklung. Die Primärverträge sind die Grundlage der Analyse seiner Befugnisse. Der Autor legt den Maßstab neuzeitlicher Staatstheorie an das Europäische Parlament an. Die klassischen Parlamentsfunktionen nach Bagehot sind die Referenz für ein Parlament als zentralem Verfassungsorgan.
Der Autor geht der Frage nach, inwiefern das Europäische Parlament als Parlament definierbar ist. Erst seit dem Vertrag von Maastricht bezeichnen die Primärverträge die vormalige Versammlung der «Vertreter der Völker» als «Europäisches Parlament». Laut Vertrag von Lissabon aus dem Jahre 2009 ist das Europäische Parlament der Ort, an dem «die Bürgerinnen und Bürger ... auf Unionsebene unmittelbar ... vertreten» werden. Zurückhaltender urteilt das BVerfG in seinem Lissabon-Urteil, demzufolge es sich in der Sache weiterhin um eine Vertretung der Völker der Mitgliedstaaten handelt. Die republikanische Zwecksetzung eines Parlaments ist die Verwirklichung des Rechts durch die Bürger für die Bürger. Das ist der Maßstab, den der Autor an das Europäische Parlament mit seinen primärvertraglichen Befugnissen anlegt.
Jens Ott
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