Die Arbeit untersucht die Rechtfertigung der Tätigkeit der Sparkassen und Landesbanken. Außerdem werden deren aufsichtsrechtliche Struktur, Übernahmemöglichkeiten und die Vereinbarkeit von § 40 KWG mit Unionsrecht in Augenschein genommen.
Andreas Schäfer untersucht die Rechtfertigung der Tätigkeit der Sparkassen und Landesbanken und beschäftigt sich mit der aufsichtsrechtlichen Struktur dieser Kreditinstitute. Er diskutiert darüber hinaus die Möglichkeiten, diese Kreditinstitute zu veräußern. In diesem Zusammenhang zeigt sich, dass § 40 KWG ein Problem hinsichtlich der Weiterverwendung der Bezeichnung Sparkasse darstellt. Aufgrund dessen überprüft der Autor die Europarechtskonformität dieser Vorschrift.
Andreas Schäfer
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