Das Buch beschäftigt sich mit der Beschränkbarkeit der Organspendeerklärung. Es wird die Möglichkeit der Lebend- und Leichenspende von Organen an einen bestimmten Empfänger untersucht und gezeigt, dass § 9 Abs. 2 S. 3 TPG wegen fehlender Einflussnahmemöglichkeit des Spenders bez. des Spendeempfängers gegen dessen Selbstbestimmungsrecht verstößt.
Die Arbeit unterzieht die Regelungen des Transplantationsgesetzes (TPG) hinsichtlich der Verknüpfung einer Organspendeerklärung mit einer Bedingung einer verfassungsrechtlichen Prüfung. Nach einem Überblick über den aktuellen gesetzlichen Rahmen für Leichen- und Lebendspende wird zunächst die Verfassungsmäßigkeit der Restriktion des Empfängerkreises bei der Lebendspende untersucht, um sodann die generelle Beschränkbarkeit der Organspendeerklärung zu erörtern. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf einer verfassungsrechtlichen Prüfung der Vereinbarkeit einer Leichenspende zugunsten eines ausgewählten Empfängers mit dem TPG. Die verfassungsrechtliche Prüfung zeigt, dass dem (postmortalen) Selbstbestimmungsrecht des potentiellen Spenders sowie dem Gleichheitsgrundsatz nicht hinreichend Beachtung zukommen. Insofern plädiert die Autorin für die Einführung einer Rechtssicherheit schaffenden Ausnahmeregelung in § 9 Abs. 2 TPG, welche die empfängergerichtete Leichenspende unter gewissen Voraussetzungen zulässt, und stützt dieses Ergebnis durch ethische Aspekte.
Martina Resch
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