Die aus der Dogmatik der unechten Unterlassungsdelikte stammende Garantenstellung kann zur Begrenzung der Notwehr, wie zwischen Ehegatten, führen. Zur Ermittlung der Begrenzung wird die Garantenstellung inhaltlich nach Analyse bestehender Ansätze zur Haftung wegen unechten Unterlassens neu bestimmt.
Grundsätzlich ist die Proportionalität von beteiligten Interessen bei Verteidiger und Angreifer in einer Notwehrlage unbeachtlich. Aus diesem Grund erwägen Praxis und Wissenschaft unter anderem im Bereich besonderer Personenverhältnisse, wie beispielsweise bei Ehegatten, Notwehrrechtsbegrenzungen. Die Studie analysiert zunächst bestehende Lösungsansätze. Anschließend wird die hier für eine Beschränkung als dogmatischer Anknüpfungspunkt verfochtene Garantenstellung im Rahmen eines deduktiv-dualistischen Ansatzes neu bestimmt. Auf Basis dieses Ansatzes wird schließlich die Ausgangsfrage einer Lösung zugeführt: Welche Garantenstellungen können zu einer Notwehrrechtsbegrenzung führen, und wie wirkt sich die Notwehrlage auf das Bestehen von Garantenstellungen aus?
Philipp Christoph Kleinherne
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