Das Mobiliarkreditsicherungsrecht des DCFR wird unter Berücksichtigung des Art. 9 UCC und des UNCITRAL Legislative Guide mit dem deutschen Recht verglichen. Im Fokus stehen Konfliktfälle einzelner Kreditsicherungsrechte. Der DCFR erweist sich als grundsätzlich interessanter Harmonisierungsvorschlag.
Die Arbeit behandelt das IX. Buch zum Mobiliarkreditsicherungsrecht des Draft Common Frame of Reference (DCFR). Sie untersucht, ob diese Regelungen werthaltig sind und ob diese – ähnlich zu denjenigen des III. und IV. Buches, die für das Gemeinsame Europäische Kaufrecht Pate standen – politisch umgesetzt werden sollten. Hierzu stellt die Autorin das deutsche Geld- und Warenkreditsicherungsrecht dar und vergleicht dieses mit den Regelungen des DCFR, unter Berücksichtigung der Vorbildregelungen des Art. 9 UCC und des UNCITRAL Legislative Guide. Einen Schwerpunkt bilden Konfliktfälle zwischen Kreditsicherungsrechten. Im Ergebnis beurteilt die Autorin das deutsche Kreditsicherungsrecht als reformbedürftig und sieht in dem IX. Buch des DCFR einen durchaus interessanten Harmonisierungsvorschlag.
Charlotte Wilhelm
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