Diese Arbeit befasst sich mit dem Recht des Künstlers, Entstellungen seines Werkes zu verbieten (§ 14 UrhG). Dabei werden Konflikte behandelt, die sich insbesondere im Hinblick auf die Vernichtung, Restaurierung und Ausstellung vor allem zeitgenössischer Kunstwerke zwischen Künstlern und denjenigen, die mit diesen Werken umgehen, ergeben können.
Diese Arbeit befasst sich mit dem Recht des Künstlers, Entstellungen und andere Beeinträchtigungen seines Werkes zu verbieten (§ 14 UrhG). Zwar steht dem Eigentümer eines erworbenen Kunstwerkes einerseits grundsätzlich das Recht zu, nach Belieben mit seinem Werkstück verfahren zu dürfen. Andererseits stellt das Kunstwerk gleichzeitig ein geistiges Werk dar, welches als Immaterialgut bis siebzig Jahre nach dem Tod des Künstlers urheberrechtlich geschützt ist. Diese Spannungslage zwischen dem Künstler und denjenigen, die mit seinen Werken umgehen, führt häufig zu Konflikten, insbesondere im Hinblick auf die Vernichtung, die Restaurierung und die Ausstellung vor allem zeitgenössischer Kunstwerke. Im Rahmen dieser Arbeit sollen Lösungen für derartige Konflikte aufgezeigt werden.
Donata von Gruben
Berücksichtigung besonderer bildenden Eigenarten Entstellung von Kunstwerken Entstellungsverbot Gruben Kunst Originalwerken Restaurierung Umgang Unter Urheberpersönlichkeitsrecht Urheberrecht urheberrechtliche