Die Arbeit analysiert das Spannungsfeld zwischen kultureller Vielfalt und Urheberrecht aus der Sicht des UNESCO-Übereinkommens zur kulturellen Vielfalt, der WIPO-Verträge RBÜ und WCT und dem TRIPS-Abkommen. Auftretende Spannungen werden mit rechtlichen bzw. institutionellen Ansätzen sowie mit Blick auf epistemische Gemeinschaften bearbeitet.
Das UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt wurde vielfach als Magna Charta des Kulturvölkerrechts bezeichnet. Es scheint paradox, dass ein solch umfassender Vertrag zur Kulturpolitik kaum auf die Bedeutung des Urheberrechts für kulturelles Schaffen verweist. Diese Arbeit analysiert die Wechselwirkungen zwischen kultureller Vielfalt und Urheberrecht. So wird einerseits die Rolle des Urheberrechts im UNESCO-Übereinkommen untersucht. Andererseits wird geprüft, wie die völkerrechtlichen Urheberrechtsverträge RBÜ, WCT und TRIPS auf die Förderung kultureller Vielfalt wirken. Mittels völkervertragsrechtlicher bzw. institutioneller Ansätze sowie mit Blick auf epistemische Gemeinschaften werden die auftretenden Spannungen zwischen diesen Vertragsregimen interdisziplinär bearbeitet.
Heidrun Groß
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