Die Arbeit untersucht verschiedene Erscheinungsformen des Computerbetrugs nach § 263a StGB und des Scheckkartenmissbrauchs gemäß § 266b StGB sowie moderner Zahlungstechniken im Internet. Ergänzend hierzu werden Phishing, Pharming und Keylogging als Vorbereitungshandlungen des Computerbetrugs auf die Strafbarkeit nach §§ 202a ff StGB untersucht.
Diese Arbeit untersucht die Anwendbarkeit des § 263a StGB auf Fallgestaltungen des modernen Überweisungs- und Zahlungskartenverkehrs, nämlich der Online-Überweisung, des elektronischen Lastschriftverfahrens sowie des Zahlungskartengebrauchs im Internet. Hierbei werden auch Auswirkungen auf verwandte Strafrechtsnormen, wie den Scheckkartenmissbrauch gemäß § 266b StGB, erörtert. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung ist die Prüfung der Strafbarkeit des Phishings, Pharmings und Keyloggings. Untersucht werden im Wesentlichen die Straftatbestände der §§ 202a ff, 263a Abs. 3 StGB. Die gewonnenen Erkenntnisse werden nach dem Aufzeigen der Strafbarkeitslücken durch Formulierung eigener Gesetzgebungsvorschläge zum Zahlungskartenmissbrauch als auch zum Keylogging zusammengefasst.
Astrid Pütz
Computerbetrug Delikte Keylogging Kreditkartenzahlung im Internet Missbrauch von Zahlungskarten modernen Online-Überweisung Pharming Phishing Pütz Rechtsverkehr verw verwandte