Online Behavioural Targeting bezeichnet die Erstellung von Profilen nach Nutzergewohnheiten zum Zweck der zielgenauen Versorgung mit Produktangeboten. Die Arbeit prüft, ob durch eine Selbstregulierung der Werbewirtschaft einheitliche Anforderungen an die Aufklärung des Nutzers und so eine Einwilligung für die Praxis geschaffen werden kann.
Online Behavioural Targeting bezeichnet die Erstellung von Profilen nach Nutzergewohnheiten zum Zweck der zielgenauen Versorgung mit Produktangeboten und Werbung. Der im deutschen und europäischen Datenschutzrecht geltende Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt erlaubt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken nur mit Einwilligung des Nutzers. Die Einwilligung setzt dabei eine ausreichende Information des Nutzers über die vorgesehene Datenverwendung voraus, deren Anforderungen für die Anbieter der Online-Dienste aber nur schwer zu erfüllen sind. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, wird geprüft, ob durch eine Selbstregulierung der Werbewirtschaft einheitliche Anforderungen an die Aufklärung des Nutzers und so eine Einwilligung für die Praxis geschaffen werden kann. Diese soll rechtlich durch Verbände und Konkurrenten, also über das UWG, durchgesetzt werden.
Sabine Himmels
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