Die Verarbeitung personenbezogener Daten verkörpert einen wirtschaftlichen Wert. Hieran anknüpfend beschäftigt sich die Autorin mit der Frage, ob Angebote, für deren Inanspruchnahme zwar kein Geldbetrag entrichtet, aber eine datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt wird, als entgeltlich oder unentgeltlich zu qualifizieren sind.
Datengetriebene Geschäftsmodelle prägen die Wirtschaftswelt. In ihnen spiegelt sich anschaulich wider, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten für die verschiedensten Zwecke einen wirtschaftlichen Wert verkörpert. Hieran anknüpfend beschäftigt sich die Autorin mit der Frage, ob Angebote, für deren Inanspruchnahme zwar kein Geldbetrag entrichtet, aber eine datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt wird, als entgeltlich oder unentgeltlich zu qualifizieren sind. Sie setzt sich in diesem Zusammenhang unter anderem mit dem Begriff des Entgelts im Sinne des Schuldvertragsrechts des BGB auseinander. Zudem wird untersucht, ob die DS-GVO dem Geschäftsmodell „Personenbezogene Daten als Entgelt" entgegensteht.
Franziska Leinemann
anhand Daten Datengetriebene Geschäftsmodelle datenschutz DS-GVO Entgelt Fragestellungen Informationelle Selbstbestimmung kartellrechtlicher Kommerzialisierung Kopplungsverbot Leinemann Personenbezogene schuldvertrags Untersuchung