Der Autor untersucht, inwieweit es gemeinsame Argumente bei Carl Schmitt und dem «Feindstrafrecht» (Günther Jakobs) gibt. Zugleich arbeitet er die diametrale Position Hans Kelsens heraus und nutzt sie als Basis für eine Kritik. Dabei wird die Rolle des Bundesverfassungsgerichts ebenso betrachtet wie die Strafgesetzgebung und Rechtsprechung.
Die stetige Hochrüstung des Strafrechts, der Rückbau prozessualer Schutzmechanismen, die Etablierung von Ausnahmezuständen zur Bekämpfung von «Staatsfeinden»: Phänomene, die seit Jahren konstatiert werden und sich unter dem Schlagwort «Feindstrafrecht» zusammenfassen lassen – eine kontroverse Theorie, die diese Entwicklung präzise beschreibt, sie aber auch legitimiert.
Der Autor untersucht, inwieweit sich diese Theorie auf Positionen von Carl Schmitt, dem «Kronjuristen des Dritten Reiches», zurückführen lässt. Er entwickelt daran eine Kritik, die auf den Arbeiten Hans Kelsens fußt, einem erbitterten Gegner Schmitts im Streit der Weimarer Staatsrechtslehre. Dabei gerät das Bundesverfassungsgericht als Institution, die Minderheiten schützen soll, immer wieder in den Fokus.
Felix Fleckenstein
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