Die im Europäischen Kartellrecht angewendete Abwälzung von Kartellrechtsverstößen einer Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft steht im Widerspruch zu fundamentalen Grundsätzen des Unionsrecht. Sie stellt ein rechtsstaatliches Defizit dar, das auch über das Prinzip der Rechtsfortbildung nicht zu rechtfertigen ist.
Das Europäische Kartellrecht verwendet seit langem den Begriff des Unternehmens, respektive der wirtschaftlichen Einheit, um «Zurechnungsfragen» in Konzernen zu lösen und Muttergesellschaften für Kartellrechtsverstöße ihrer Tochtergesellschaften in Anspruch zu nehmen. Dies hat nicht nur zu immer neuen Rekordgeldbußen geführt, sondern hat auch dogmatische sowie verfassungsrechtliche Bedenken (gerade aus deutscher Sicht) verstärkt aufkommen lassen. Diesen Bedenken geht der Autor nach und zeigt im Ergebnis auf, dass die aktuelle Praxis im Widerspruch zum geltenden Unionsrecht steht.
Arne Karsten
100%igen Bußgelder Defizit europäischen Europäischer Unternehmensbegriff Haftung Haftungszurechnung ihrer Karsten Kartellrecht Kartellrechtsverstöße Konzernmutter nahezu oder Rechtsfortbildung?