In jüngerer Zeit ist an den internationalen Kapitalmärkten zu beobachten, dass Unternehmen im Rahmen ihrer Erstemission vermehrt Gebrauch von IPO-lock-up-agreements machen, um die Altaktionäre des Unternehmens für eine gewisse Zeitspanne nach dem Börsengang an das Unternehmen zu binden. Als schuldrechtliche Veräußerungsverbote kommt ihnen jedoch keine dingliche Wirkung zu, so dass sich zwangsläufig die Frage nach der Schadensersatzpflicht der vorzeitig veräußernden Altaktionäre bei einem etwaigen Kursverlust stellt. Die Arbeit analysiert die im deutschen und US-amerikanischen Recht zur Verfügung stehenden Anspruchsgrundlagen aus dem Kapitalmarkt-, Delikts- und Vertragsrecht und weist nach, dass eine Schadensersatzpflicht der abredewidrig veräußernden Altaktionäre gegenüber dem Unternehmen bzw. den übrigen Aktionären nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt.
Gregor Schiffers
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