Das Streithilfeverfahren des europäischen Verfahrensrechts dient der Beteiligung Dritter an einem anhängigen Rechtsstreit. Der Dritte erhält so die Möglichkeit, durch eine frühzeitige Verfahrensbeteiligung seine Ansichten sowie rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen zu lassen. Um die Vorteile des Streithilfeverfahrens nutzbar zu machen, werden die prozessualen Möglichkeiten aufgezeigt. Gleichzeitig werden durch einen Vergleich mit den Interventionsmöglichkeiten des deutschen Zivilprozessrechts die zum Teil sehr unterschiedlich ausgestalteten Drittbeteiligungsmöglichkeiten voneinander abgegrenzt. Als Ergebnis wird die Einführung einer erzwungenen Intervention in das Gemeinschaftsrecht vorgeschlagen.
Marcus Napp
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