Die Arbeit befaßt sich mit der vertraglichen und außervertraglichen Haftung der Europäischen Gemeinschaft. Zentrale Norm ist hier Art. 288 EGV, dessen Absätze 1 und 2 diese Bereiche betreffen. Allerdings sind diese Bestimmungen unvollständig. Es werden die einzelnen Haftungsvoraussetzungen herausgearbeitet und kritisch beleuchtet. Auch auf die prozessualen Durchsetzungsmöglichkeiten der einzelnen Ansprüche wird eingegangen.
Christiane Vesting
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