Im Bereich des Jugendkriminalrechts beschreibt der Begriff Diversion Reaktionen auf Jugenddelinquenz außerhalb eines förmlichen Gerichtsverfahrens. Nach anfänglicher «Diversionseuphorie» wurden in den letzten Jahren in steigendem Umfang Bedenken gegen eine Entformalisierung des Jugendstrafrechts geäußert. Inzwischen wird mit Nachdruck auf die kaum überbrückbaren Spannungen zwischen einer sozialstaatlich/sozialpädagogisch motivierten Diversion und der Pflicht des Staates, ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten, hingewiesen. Dieses Spannungsfeld auszuleuchten und hieraus Maßstäbe für eine jugendstrafrechtspolitische Strategie zu gewinnen, die möglichst beiden Anliegengerecht wird, dem sozialstaatlichen und dem rechtsstaatlichen, war Aufgabe der vorliegenden Studie.
Andrea van den Woldenberg
«Betreuungsjustiz» DIVERSION Diverson Rechtsstaatlichkeit Spannungsfeld Woldenberg zwischen
«Das Werk stellt...eine wesentliche Bereicherung und Argumentationshilfe für Belange sowohl der wissenschaftlichen als auch der rechtsanwendenden...Kriminalpolitik dar.» (Professor Dr. Ulrich Eisenberg, Goltdammer's Archiv für Strafrecht)
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