Die Arbeit befaßt sich mit der allgemein-polizeilichen Ordnungsklausel als Ermächtigungsnorm zu Eingriffen in «entkriminalisierten Bereichen», nämlich Prostitution, Homosexualität und Sodomie. Dabei wird zum einen untersucht, ob auf die Ordnungsklausel schon aus rechtssystematischen Gründen nach einer Entkriminalisierung verzichtet werden muß. Vor allem aber wird der Frage nachgegangen, ob diese Sozialphänomene Ausdruck bestimmter grundrechtlicher Freiheiten sein können und inwieweit die Ordnungsklausel grundrechtsdogmatisch eine Ermächtigungsnorm zu freiheitsbeschränkenden Eingriffen darstellen kann.
Volkmar Kese
Aspekte durch Durchsetzung entkriminalisierter grundrechtsdogmatische Kese KRIMINALISIERTER Ordnungsklausel polizeirechtliche Rechtssystematische VERHALTENS Verhaltensgebote